Warum Teflon noch nicht verboten ist.
Teflon besteht aus PTFE (Polytetrafluorethylen) und zählt zur Stoffgruppe der PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), die mehr als 10.000 chemische Stoffe umfasst. Einige davon sind mittlerweile bereits verboten. Allerdings findet die Industrie immer neue Wege einen verbotenen Stoff mit einem anderen der tausenden PFAS-Stoffe zu ersetzen. Wie im Fall von Teflon: Teflon-Hersteller Du Pont verwendete lange Zeit den chemischen Stoff PFOA (Perfuoroctansäure) in seinen Pfannen, nach dessen Verbot sattelte Du Pont dann auf PTFE um.
Ab 2000 intensive Forschung
Erste Kontaminationsfälle durch PFAS (und damit Teflon) wurden spätestens ab dem Jahr 2000 bekannt. Damit begann auch die Wissenschaft, die von PFAS ausgehenden Umwelt- und Gesundheitsgefahren genauer zu untersuchen. „Während einerseits vereinzelt in Fachkreisen bereits auf potentielle Gefahren aufmerksam gemacht wurde, fehlten anderseits die wissenschaftlichen Nachweise und Daten“, erklärt uns Sabine Enzinger vom österreichischen Umweltbundesamt. „Die Jahre darauf wurde intensiv Forschung betrieben und viele neue Erkenntnisse publiziert. Damit hat sich die Datenlage über die Jahre erhärtet und das Thema wurde auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die Daten ermöglichten die Ableitung tolerierbarer Aufnahmemengen sowie die Veröffentlichung wissenschaftlich begründeter Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit und Umwelt.“
Das führte auch zur Regulierung bestimmter PFAS, wie PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) oder eben PFOA. „Ihre Herstellung und Verwendung ist gemäß EU-Chemikalienrecht verboten“, so Enzinger. „Eine Regulierung dieser Stoffe erfolgt schrittweise, da mit Verboten immer auch unerwünschte negative Effekte einhergehen können.“ Aufgrund ihrer technischen Eigenschaften seien PFAS für manche Produkte erforderlich. Durch Verbote können bestimmte Produkte am EU-Markt nicht mehr verfügbar sein: „Was zum Beispiel für Medizinprodukte problematisch ist.“ Daher sei im Vorfeld von Verboten immer eine umfassende Risiko-Nutzen im europäischen Chemikalienrecht vorgesehen.
„Größtes Beschränkungsvorhaben“
Nun sollen aber alle PFAS verboten beziehungsweise stark reguliert werden: Ein entsprechender Vorschlag wurde Anfang des Jahres 2023 von Deutschland, Dänemark, Niederlande, Norwegen und Schweden bei der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) eingebracht ein. Bis die ECHA diesbezüglich aber eine Empfehlung an die EU-Kommission übermittelt, kann es laut Enzinger allerdings noch Jahre dauern.
Verzicht als Lösung
Bis dahin sind wir Konsumenten also auf unsere Eigenverantwortung angewiesen. Das bedeutet, dass wir zumindest da, wo es möglich ist, auf PFAS und damit auf Teflon verzichten, wie die Pressesprecherin des österreichischen Umweltamtes betont: „Eine Reduktion von PFAS-haltigen Produkten ist jedenfalls empfehlenswert, soweit für Konsumentinnen und Konsumenten möglich und am Produkt ersichtlich, z.B. durch entsprechende Produktdeklarationen.“ Und hier setzen wir mit unseren unbeschichteten KITCHIN Pfannen an: Wir verzichten bewusst auf PTFE und andere PFAS, weil uns unsere Gesundheit und die unserer Umwelt am Herzen liegen. Wie unsere KITCHIN-Gründerin Gudrun sagt: „Wir haben es selbst in der Hand.“
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